Bauen, kaufen, verkaufen, verschenken oder vererben – das Immobilienrecht ist vielseitig und lässt viel Raum für die zivil- und steuerrechtliche Gestaltungsberatung.

Vorherige Beratung ist hier äußerst sinnvoll!

Unsere Beratungsleistungen im Immobilienrecht:

  • Kauf und Verkauf von Immobilien
  • Bestellung von dinglichen Rechten (Dienstbarkeiten, Wohnrecht, Nießbrauch, Grundschulden)
  • Wohnungs- und Teileigentumsrecht
  • Erbbaurecht
  • Steuerliche Behandlung von Immobilien in der Ertrag-, Grunderwerb- und Umsatzsteuer
  • Schenken, Vererben und Erben von Immobilien, einschließlich der erb- und schenkungsteuerlichen Beratung und Bewertung sowie der Erstellung der entsprechenden Erbschaft- bzw. Schenkungsteuererklärungen
  • Finanzierungsgestaltung von Immobilien

Ihre Experten in Sachen Immobilienrecht

Jürgen Ranger

Rechtsanwalt • Steuerberater • Fachanwalt für Steuerrecht


Tobias Troeger

Rechtsanwalt • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht • Fachanwalt für Steuerrecht • Gesellschafter • Geschäftsführer


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