Schonen Sie als Arbeitgeber ihre kostbaren Ressourcen Zeit, Geld und Nerven. 

Die besonderen Herausforderungen des Arbeitsrechts sind für Unternehmen ein entscheidender rechtlicher und wirtschaftlicher Faktor.

Arbeitsrecht ist Arbeitnehmerschutzrecht und wird von einer ausdifferenzierten, sich ständig ändernden Rechtsprechung geprägt.

Fehlentscheidungen auf Arbeitgeberseite kosten Zeit, Geld und Nerven und binden im Unternehmen unnötig die Geschäftsleitung und Führungskräfte. Wir betreuen Arbeitgeber bei der taktischen und strategischen Vorbereitung und Umsetzung von Einzelmaßnahmen über die Vertragsgestaltung bis hin zur Umstrukturierung von Unternehmen. Dabei unterstützen wir unsere Mandanten auch in Verhandlungen mit dem Betriebsrat und Gewerkschaften und in allen kollektivrechtlichen Fragestellungen. Im Arbeitsrecht können Sie auf unsere langjährige, fachlich spezialisierte Beratungs- und Prozesserfahrung vertrauen.

Unsere Leistungen im Arbeitsrecht:

  • Betreuung ausschließlich von Arbeitgebermandaten, bei Lohnservice im Haus unter direkter Verknüpfung mit unserer Lohnbuchhaltung
  • Gestaltung von Arbeitsverträgen, insbesondere Anstellungsverträgen für Führungskräfte und Geschäftsführer
  • Alle Fragestellungen aus dem Individualarbeitsrecht von der Bewerbung, Einstellung, Durchführung bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Unterstützung im kollektiven Arbeitsrecht bei Fragen der Mitbestimmung von Betriebsverfassungsorganen, Gestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen
  • Flexibilisierung von Arbeitsbedingungen
  • Know-how-Schutz von Mitarbeitern
  • Mitarbeiterbeteiligungsmodelle
  • Arbeitsrechtliches Trennungsmanagement und Beratung bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • Arbeitsrechtliche Umstrukturierungen, insbesondere Strategien bei Betriebsübergängen nach § 613a BGB und Gestaltung von Betriebsänderungen einschließlich der Verhandlung von Interessenausgleich und Sozialplan
  • Fokus Zeitarbeitsbranche, insbesondere Gestaltung von Arbeitsverträgen, Einzel- und Rahmenarbeitnehmer-überlassungsverträgen, On-Site-Management und Master-Vendor-Konzepte
  • Fremdpersonaleinsatz, insbesondere Werk-/Dienstverträge, (Schein-)Selbstständigkeit und Arbeitnehmerüberlassung
  • Beschäftigtendatenschutz und arbeitsrechtliche Compliance
  • Lohnsteuerliche und sozialversicherungsrechtliche Schnittstellen zur Entgeltabrechnung
  • In-House-Schulungen zu arbeitsrechtlichen Themen
  • Arbeitsgerichtliche Prozessvertretung einschließlich einstweiligem Rechtsschutz in allen Instanzen

Ihre Experten in Sachen Arbeitsrecht

Dr. Cornelius Popp

Rechtsanwalt • Fachanwalt für Arbeitsrecht • Gesellschafter • Geschäftsführer


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